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Mensch: Kolumne Medizin
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Diabetes und Schwerbehinderung
Eine Behinderung liegt dann vor, wenn eine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung vorhanden ist. Wenn sich mehrere Beeinträchtigungen beeinflussen und ggf. verstärken. Ist die Gesamtauswirkung maßgeblich (z. B. Diabetes und Folgeerkrankungen).

Die Auswirkungen werden in den Grad der Behinderung (GdB) von 20 bis 100 eingeteilt. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor.

Für Diabetes gibt es abgestufte Eingruppierungsrichtlinien, die von der Möglichkeit einer wirksamen Therapie abhängen. Folgeerkrankungen werden zusätzlich berücksichtigt. Nach dem Gesetz (Sozialgesetzbuch IX) bekommen Schwerbehinderte sogenannte Nachteilsausgleiche und Hilfen, um im Beruf, im Alltag und im sozialen Leben nicht benachteiligt zu sein.

Ihr Hausarzt oder das Versorgungsamt beraten Sie bei der Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises.
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